Hausratlexikon E

Es gibt viel Wissenswertes, im Rahmen der Hausratversicherung. Beispielsweise sind Explosionen mit versichert. Implosionen sind allerdings meist nicht mit abgedeckt. Elementarschäden sind ebenfalls nicht versichert, für diese kann jedoch eine spezielle Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden.




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Erklärung Begriffe E

Edelsteine
Edelsteine zählen zu den Wertsachen bei der Hausratversicherung und unterliegen somit auch der Entschädigungsgrenze für Wertsachen.

Einbruchdiebstahl
Eine der versicherten Gefahren in der Hausratversicherung ist Einbruchdiebstahl. Es muss in einen Raum ihrer Wohnung oder ihres Wohngebäudes eingebrochen werden, oder ein Behältnis das sich in einem Raum ihrer Wohnung oder ihres Wohngebäudes befindet, widerrechtlich geöffnet werden. Dann spricht man von einem Einbruchdiebstahl. Außerdem liegt auch dann ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Einbrecher im Raum verschlossene Schränke oder sonstige Behältnisse gewaltsam oder mit Nachschlüsseln oder Werkzeug öffnet, oder mit richtigen Schlüsseln, die er durch Raub oder Einbruchdiebstahl erworben hat, öffnet.

Einwirkungsschäden
Schäden, die durch die unmittelbaren Einwirkung einer versicherten Gefahr entstehen, nennt man in der Sachversicherung Einwirkungsschaden.

Elementarschäden
Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden, nennt man Elementarschäden. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine Elementarschadenversicherung an, prinzipiell sind aber Elementarschäden in der Hausratversicherung ausgeschlossen.

Entschädigung
Die Entschädigung im Schadensfall ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Somit hängt die Entschädigung bei einem Hausratversicherungsschaden davon ab, wie das Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ist, ab.

Explosion
Die Definition für Explosion lautet folgendermaßen: Eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung , die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruht. In der Hausratversicherung sind im Gegensatz zu Implosionen, Explosionen mitversichert. Es gibt aber auch Versicherungsgesellschaften die Implosionen versichern.