Hausratlexikon B

Wissenswertes im Rahmen der Hausratversicherung:
Berufliche Räume, d.h. Räume die ausschließlich für gewerbliche bzw. berufliche Zwecke genutzt werden sind grundsätzlich nicht über die Hausratversicherung mit versichert. Für diese muss eine Geschäftsversicherung abgeschlossen werden.




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Erklärung Begriffe B

Bargeld
Bargeld zählt bei der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegt somit auch der Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen ist begrenzt, kann jedoch erhöht werden.

Beitragsberechnung
Der Tarifbeitrag wird in Promille der Versicherungssumme ausgewiesen. Hinzukommen können noch diverse Zuschläge für Gefahrenerhöhungen bzw. für das mitversichern bestimmter Risiken oder das erhöhen bestimmter Entschädigungsgrenzen kommen. Rabatte auf den Beitrag können u.a. gewährt werden für die Vertragsdauer, für Tarife mit •Selbstbeteiligung, etc.

Berufliche Räume
Berufliche Räume sind Räume die ausschließlich beruflich bzw. gewerblich genutzt werden. Der Inhalt von beruflichen Räumen ist nicht über die Hausratversicherung versichert, sondern muss über eine Geschäftsversicherung abgedeckt werden.

Bestimmungswidriger Wasseraustritt
Wenn Leitungswasser aus nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt, spricht man von bestimmungswidrigem Wasseraustritt.

Bewegungskosten
Bewegungskosten sind über die Hausratversicherung nach einem versicherten Schaden im Rahmen der Kosten mitversichert.

Blitzschlag
Der Unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen nennt man Blitzschlag. Resultieren aus dem Blitzschlag Feuerschäden werden diese natürlich als Brandschäden von der Versicherung ersetzt. Weiterhin sind auch mittelbare Schäden durch Blitzschlag und auch der sogenannte „Kalte Schlag“, durch den Trümmer und Sengschäden verursacht werden, mitversichert. In der Hausratversicherung sind aber Schäden durch hohe elektrische Energie, also Überspannungsschäden ausgeschlossen. Da diese Schäden aber sehr häufig sind hat man die Möglichkeit diese Überspannungsschäden gegen einen Mehrbeitrag mitzuversichern.

Brand
Wenn das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag spricht man von einem Brand. Als bestimmungsgemäße Herde bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fallen alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden des Feuers.