Glasversicherung

Die Glasversicherung kann als Zusatz zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Glasversicherung entschädigt bei Glasbruch z.B. von Mobiliarverglasungen. Auch in der Glasversicherung inbegriffen sind Ceran-Kochfelder.




Glasversicherung

In der Hausratversicherung ist es möglich zusätzlichen Versicherungs- schutz für Schäden durch Glasbruch zu vereinbaren. Dieser Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn bereits eine Hausratversicherung zu den anderen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser und dergleichen besteht. Die Glasbruchversicherung stellt rechtlich einen eigenständigen Vertrag dar, wird jedoch mit der bestehenden Hausratversicherung gebündelt. Dies bedeutet für Sie, dass beide Verträge unter einer Versicherungsscheinnummer erfasst sind, es jedoch möglich ist die Glasversicherung separat zu kündigen für den Fall das kein Bedarf mehr besteht.

 

In der Glasbruchversicherung haben Sie Versicherungsschutz für den Bruch von Mobiliarverglasung und der Gebäudeverglasung der von Ihnen bewohnten Wohnung. Zu den mitversicherten Kosten zählt auch eine eventuell notwenige Notverglasung.

Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses ist die gesamte Gebäudeverglasung ebenfalls mitversichert. Hierunter fallen in den neueren Versicherungsbedingungen auch Scheiben aus Kunststoff. Hierzu gehören Verglasungen von Balkonen, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Überdachungen, Duschkabinen und Glasbausteine sowie Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen. Gerade bei letzterem sind Schäden durch Zerbrechen sehr Kostenintensiv. Zur Mobiliarverglasung gehören Scheiben aus Glas und Kunststoff, somit auch Tischplatten und Cerankochfelder, Scheiben von Vitrinen und Sichtfenster von Öfen.

Zusätzlich wurde in den neuen Versicherungstarifen die Bruchbeschädigung von Platten aus Naturstein integriert. Somit wären teure Marmorarbeitsplatten im Bereich der Küche oder als Wandverkleidung im Falle des Bruchschadens gedeckt.

Einfachverglasung kann auf Wunsch des Kunden durch eine Mehrscheibenisolierverglasung ersetzt werden, der Versicherer übernimmt hier die Preismehrkosten der Glasscheiben (nicht des Rahmens, Fensterflügels). Auch der Glasschaden an einem Terrarium oder Aquarium ist zusätzlich eingeschlossen. Nicht gedeckt über die Glasbruchversicherung sind die Folgeschäden dadurch das Wasser aus dem gebrochenen Aquarium ausgetreten ist.

Künstlerisch bearbeitet Glasflächen und Spiegel gehören auch zu den versicherten Sachen. Sehr zum Vorteil des Kunden ist die Erweiterung vom einfachen Bruchschaden auf das Blind werden von Mehrscheiben-Isolierverglasungen. Hier gelten Entschädigungsgrenzen.