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CampingversicherungDie schönste Jahreszeit ist immer die Urlaubszeit, egal ob Frühjahr, Sommer oder Herbst. Nicht jeder ist vom Pauschalurlaub begeistert, so dass viele die Unabhängigkeit beim Gebrauch eines Wohnwagens oder eines Mobilheimes vorziehen. Diese Anschaffungen stellen erhebliche Vermögenswerte dar und können in der Campingversicherung abgesichert werden. Hierzu gehören nicht nur Wohnwägen, sondern auch das Zubehör wie Zelte, Vorzelte und deren Anhänger, Markisen und Sonnendächer sowie alle sonstigen offenen Vorbauten. Nicht nur die Hülle Ihres Mobilheimes ist gegen diverse Gefahren versichert, sondern auch das bewegliche Inventar und die Gegenstände Ihres persönlichen Bedarfs wie Kleidung oder Kosmetikprodukte. Daneben sind technische Geräte wie Rundfunk und Fernsehgeräte nebst dazu gehörenden Antennen und Videorekorder ebenfalls mitversichert.
Verbrauchsgüter wie Lebensmittel oder andere Genussmittel sowie Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen (Pelze, Teppiche, Fotoapparate usw.) sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Das gleiche ist gültig für Fahrräder, Surfbretter oder sonstige Fahrzeuge (Land, Luft, Wasser). Der Versicherungsschutz ist in ganz Europa gegeben, sofern sich die Sachen auf einem offiziellen, dauern der Nutzung der versicherten Sache dienenden Campingplatz befinden. Diese Einrichtungen können von privaten Unternehmen, aber auch von Vereinen und Behörden unterhalten werden. Im Winterlager besteht Deckung wenn sich die Gegenstände in einem verschlossenen Raum (Garage usw.) befinden, oder auf einem komplett umzäunten Gelände stehen, welches von unberechtigten Personen nicht ohne die Überwindung eines Hindernisses betreten werden kann. Im Schadenfall wir der Neuwert der versicherten Sache entschädigt. Versicherungsschutz ist in diesem Deckungskonzept nur für private genutzte Wohnwagen oder Mobilheime vorgesehen. Gewerbliche Nutzung oder Nutzung zu Dauerwohnzwecken ist nicht versichert. Der Einschluss von Leitungswasserschäden ist möglich, dies muss im Antrag jedoch ausdrücklich deutlich gemacht werden. |

