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V Versicherungslexikon
Verbindungsrente
Bei einer privaten Rentenversicherung ist es möglich nachträglich zum Rentenbeginn eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner einzuschließen. Man kann jederzeit vor Beginn der eigentlichen Altersrente den Einschluss beantragen. Dadurch verringert sich dann die Altersrente und die Hinterbliebenenrente wird nach Ablauf der Garantiezeit lebenslang an den Ehepartner gezahlt.
Verbund bei einer Lebensversicherung
Wird eine Lebensversicherung auf zwei Leben abgeschlossen, so spricht man auch von einer verbundenen Lebensversicherung. Die Besonderheit liegt darin, dass sich auf diese Weise zwei Personen gegenseitig absichern. Stirbt eine der beiden versicherten Personen, so wird sofort die vereinbarte Todesfallleistung fällig. Außerdem ist eine verbundene Leben preiswerter als zwei separate, da man Kosten spart.
Vermögensbildende Versicherungen
Werden die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz zu einer Kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall gegen laufende Beitragszahlung mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Jahren ohne Zusatzversicherung verwendet, spricht man von einer Vermögensbildenden Versicherung. Dies sind Beiträge vom Arbeitgeber oder eigene Beiträge vom Arbeitnehmer.
Versicherer
Der Versicherer ist für die Entschädigung im Schadensfall zuständig.
Er übernimmt die Gefahr für den Versicherten und verpflichtet sich u.U. auch zur Bildung von Rücklagen, usw.
Versicherte Person
Diejenige Person, für die der Versicherungsschutz abgeschlossen wird, nennt man versicherte Person.
Der Versicherer muss von daher zur Beurteilung des versicherten Risikos auf die Umstände zurückgreifen, die bei der versicherten Person vorliegen und nicht beim Versicherungsnehmer. Versicherungsnehmer und Versicherte Person können unterschiedlich sein.
Versicherungsdauer
Der Zeitraum während dessen der Eintritt eines versicherten Ereignisses zu einer Leistung des Versicherers führt ist die Versicherungsdauer.
Aus steuerlichen Gründen sollte die Versicherungsdauer einer Lebensversicherung immer 12 Jahre betragen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es eine Mindestvertragsdauer von drei Versicherungsjahren; nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer es nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
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