U Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Übergangsleistung, Überschussbeteiligung, Überspannungsschäden, Unfall-Rente, Unfalltod-Zusatzversicherung, Unterjährigkeitszuschlag und Unterstützungskasse.




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Übergangsleistung
Man kennt den Begriff Übergangsleistung aus der Unfallversicherung. Ist die Übergangsleistung vereinbart, erhält der Versicherungsnehmer nach einem Unfall die Übergangsleistung, wenn seine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit um mindestens 50 % beinträchtig ist, und dies für die Dauer von sechs Monaten der Fall ist.

Überschussbeteiligung
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch Zinsgewinne und Kostengewinne. Diese entstehen dadurch dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der Beitragskalkulation angenommen wurden.
Diese Überschüsse nennt man dann Überschussbeteiligung.

Überspannungsschäden
Überspannungsschäden durch Blitzschlag können als Zusatz in der Hausratversicherung, Gebäudeversicherung sowie in der landwirtschaftlichen Feuerversicherung abgedeckt werden.

Unfall-Rente
Ist in der Unfallversicherung eine Unfall-Rente vereinbart, wird diese gezahlt wenn aufgrund eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versichertem von mindestens 50 % eintritt. Die Unfallrente wird monatlich und lebenslang gezahlt.

Unfalltod-Zusatzversicherung
Die Unfalltod – Zusatzversicherung kann in der Lebensversicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme der Unfalltod-Zusatzversicherung wird dann bei Tod des Versicherten durch Unfall zusätzlich zur Leistung aus der Hauptversicherung gezahlt. Die Unfalltod-Zusatzversicherung ist vor allem für diejenigen sinnvoll die ein erhöhtes Unfallrisiko haben, die alleinige Familienversorger sind oder die die Lebensversicherung in erster Linie zur Familienabsicherung abschließen.

Unterjährigkeitszuschlag
Es kann neben der jährlichen Zahlungsweise auch die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise vereinbart werden. Für diese Zahlungsweisen werden Ratenzuschläge erhoben um u.a. die erhöhten Kosten für das Einziehen der Beiträge abzudecken.

Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine mit einem Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Unterstützungskasse wird entweder von einem Unternehmen oder mehreren Unternehmen getragen. Die Unterstützungskasse darf ihren Angehörigen formal keinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewähren. Träger der Versorgung ist die Unterstützungskasse, welche i.d.R. die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH hat, selten einer Stiftung.