S Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Solidaritätszuschlag, Sonderzahlung, Sozialversicherungspflicht, Sterbegeldversicherung und Sterbetafel.




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Solidaritätszuschlag
Seit Januar 1995 wird zur Finanzierung der Kosten, die durch die deutsche Wiedervereinigung entstanden sind, der Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5% der tariflichen Steuer erhoben. Ab dem 1.1.1998 wird der Solidaritätszuschlag auf 5,5% gesenkt und anschließend schrittweise ganz abgebaut werden. Auch auf die pauschalierte Lohnsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Da jedoch die Pauschalsteuer eine wesentlich geringere Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag darstellt als die individuelle Lohnsteuer, ergibt sich ein weiterer Vorteil zugunsten der Direktversicherung.

Sonderzahlung
Nicht zum laufenden, regulären Gehalt zählende einmalige Zahlung, wie z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen usw.. Beiträge zu Gehaltsverwendungs-Direktversicherungen, die aus solchen einmaligen Zahlungen finanziert werden, sind sozialversicherungsabgabenfrei.

Sozialversicherungspflicht
Kraft Gesetz begründete Mitgliedschaft der Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall-und Arbeitslosenversicherung).

Sterbegeldversicherung
Diese Form der Lebensversicherung sichert die Kosten für eine Beerdigung ab. Das Besondere dabei ist, dass die Beiträge nur maximal bis zum 85. Lebensjahr gezahlt werden müssen, danach läuft die Versicherung bis zum Todesfall beitragsfrei weiter.
Wann der Versicherungsfall eintritt, spielt für die Auszahlung des vereinbarten Kapitals aber keine Rolle: Die Leistungen sind ab Vertragsabschluss garantiert.
Eine Sterbegeldversicherung kann bis zum Alter von 70 Jahren abgeschlossen werden.

Sterbetafel
Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer für die Kalkulation der Beitragshöhe. Eine Sterbetafel enthält für jedes Alter die durchschnittliche Sterbenswahrscheinlichkeit, aus der sich weitere statistische Größen wie zum Beispiel die Lebenserwartung ableiten lassen. Da die Lebenserwartungen von Männern und Frauen unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Sterbetafeln.
Aufgrund der sehr vorsichtigen Kalkulation der Sterbetafeln können zusätzliche Gewinne anfallen, die den Kunden im Rahmen der Überschussbeteiligung zugeteilt werden.