S Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung, Selbstkontrahierungsverbot, Selbstständige und Sofortbeginnende Rentenversicherung.




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Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Schadenfreiheitsklassen sind unterschiedliche Prozentsätze zugeordnet. Je länger der Versicherungsvertrag schadenfrei besteht, desto höher ist die Schadenfreiheitsklasse und damit die Verringerung des Beitragssatzes. Die Schadenfreiheitsklassen werden jährlich angepasst und nach den Schadenfreiheitsklassen richtet sich der Beitrag in der Kraftfahrzeug – Haftpflicht und Vollkaskoversicherung.

Selbstbeteiligung / Selbstbehalt
Als Selbstbeteiligung wird der Teil der Kosten bezeichnet, den der Versicherte selbst tragen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei Abschluss der Versicherung wählbar. In der privaten Krankenversicherung gilt die Selbstbeteiligung je versicherte Person und je Kalenderjahr. Von der Selbstbeteiligung hängt auch die Höhe des Beitrages ab. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.
Man kennt den Begriff der Selbstbeteiligung auch aus der Kraftfahrzeug – Teil, bzw. Vollversicherung, aber auch bei anderen Versicherungen ist die Wahl einer Selbstbeteiligung möglich.

Selbstkontrahierungsverbot
Verbot eines Rechtsgeschäfts eines Vertreters im Namen des Vertretenen mit sich selbst oder mit sich selbst als Vertreter eines Dritten. Verbot des Abschlusses eines Geschäftes mit sich selbst (Bsp.: Geschäftsführer erteilt sich im Namen der Firma eine Versorgungszusage (§ 181 BGB)). Es besteht die Möglichkeit, sich vom Selbstkontrahierungsverbot entbinden zu lassen, was im Handelsregister vermerkt werden muß.

Selbstständigkeit
Selbstständige sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankversicherung befreit. Der Selbständige hat von daher die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und dem Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung. Der Selbständige miss sich selbst um den Abschluss der Versicherung kümmern.
Auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen Selbstständige in aller Regel heraus. Wobei es auch Selbständige gibt die versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Selbständige die nicht versicherungspflichtig sind müssen für das Alter, die finanziellen Folgen einer Erwerbsminderung sowie für die Absicherung der Familie im Todesfall selbst vorsorgen.

Sofortbeginnende Rentenversicherung
Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung beginnt unmittelbar nach der Zahlung eines Einmalbeitrages die Auszahlung einer lebenslangen Rente. Oftmals wird auf diese Weise der Auszahlungsbetrag einer kapitalbildenden Lebensversicherung verrentet.