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R Versicherungslexikon
Rechnungszins
Die Kalkulation der Lebensversicherung besteht aus zwei wichtigen Größen, dem Rechnungszins und der Sterbetafel.
Der Rechnungszins wird gering kalkuliert, da er immer erwirtschaftet werden muss, auch wenn die Kapitalmarktzinsen niedrig sind. Der Rechnungszins ist gesetzlich festgeschrieben und die Sparbeiträge in der Lebensversicherung werden damit verzinst. Die Zinsgewinne die das Versicherungsunternehmen darüber hinaus noch erwirtschaftet müssen zu einem gewissen Teil den Kunden im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben werden.
Rehabilitation
Die Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Die Kosten von Rehabilitationsmaßnehmen trägt der Rentenversicherungsnehmer.
Rendite
Die Rendite einer Lebensversicherung ergibt sich aus dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur Ablaufleistung.
Sie ist vor allem abhängig von den versicherten Leistungen: Beinhaltet die Versicherung bspw. hohen Todesfallschutz und auch noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegt die Rendite deutlich niedriger als bei einer Lebensversicherung mit geringem Todesfallschutz und ohne Zusatzversicherungen.
Rentengarantiezeit
Die garantierte Altersrente wird auch beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
D.h. die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum für den die Altersrente auf jeden Fall, auch nach Ableben der versicherten Person gezahlt wird. Voraussetzung ist dass die Altersrente schon fällig ist.
In der Regel beträgt die Rentengarantiezeit 10 Jahre.
Rentenversicherung
Man unterscheidet in der privaten Rentenversicherung zwischen zwei Versicherungsformen, die aufgeschobene Rentenversicherung und die sofortbeginnende Rentenversicherung. Bei beiden Versicherungsformen wird zum Ablauf der Versicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.
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