|
A
B
D
E
F
G
H
I
J
K
L
N
P
R
S
T
U
V
W
Z
P Versicherungslexikon
Pauschalsteuer
Die bei Lohn- und Kirchensteuerpauschalierung zu zahlende Steuer nennt man Pauschalsteuer.
Pauschalsteuersatz
Den Prozentsatz der pauschal zu entrichtenden Lohn- bzw. Kirchensteuer nennt man Pauschalsteuersatz.
Auf die pauschale Lohnsteuer wird auch noch der Solidaritätszuschlag erhoben.
Pfandrechtmodell
Die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung sollten an die gemäß Versorgungszusage Berechtigten verpfändet werden, da für die betriebliche Altersversorgung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht. Bei Direktversicherungen für diesen Personenkreis sollte das Bezugsrecht von Anfang an unwiderruflich sein.
Pflegeversicherung
Rund 2 Millionen Menschen sind schon heute in Deutschland pflegebedürftig. Einen Grundschutz bietet die Pflegepflichtversicherung, die aber in vielen Fällen nicht ausreicht.
Dies gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die stationäre. Die Pflegepflichtversicherung zahlt nur für reine Pflegeleistungen und das noch begrenzt. Für Unterkunft, Verpflegung und besondere Komfortleistungen muss der Pflegebedürftige in jedem Fall selbst zahlen.
Police (Versicherungsschein)
Der Versicherungsschein über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. In der Police sind Versicherungsscheinnummer sowie die dokumentierten Verträge und Risiken enthalten.
Progression
Je stärker die dauernde Beeinträchtigung nach einem Unfall, desto größer sind auch die finanziellen Belastungen. Deshalb steigt unsere Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden auch überproportional an - bis zum drei- (Progression 300%), vier- (Progression 400%), oder sogar fünffachen Kapital (Progression 500%) bei Vollinvalidität.
|