N Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Nachversicherungsgarantie und Nettoaufwand.




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Nachversicherungsgarantie
Bei vereinbarter automatischer Anpassung hat der Versicherungsnehmer das Recht, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen (Nachversicherung).
Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie können Todes- und Erlebensfallkapital sowie die Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden. Insgesamt ist eine Erhöhung des Versicherungsschutzes um maximal weitere 50.000 EUR für die Hinterbliebenen- oder Altersversorgung und 6.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente möglich.
Von dieser Option kann man zu den folgenden Ereignissen Gebrauch machen:
- Heirat,
- Geburt oder Annahme eines Kindes,
- Vollendung des 18., 25., 30., 35., 40., 45. Lebensjahres,
- Verschlechterung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Abschluss eines Kreditvertrages über mindestens 75.000 EUR,
- Aufnahme einer beruflichen Selbstständigkeit,
- Verbesserung der beruflichen Einkünfte um mindestens 10 % in einem Kalenderjahr.

Nettoaufwand
Zu zahlender Beitrag abzüglich Steuerersparnis.