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K Versicherungslexikon
Kosten bei der Lebensversicherung
Die Kosten sind eine der drei Kalkulationsgrundlagen bei einer Lebensversicherung.
Man unterscheidet zwischen Abschlusskosten und laufenden (Verwaltungs-) Kosten. Die Abschlusskosten beinhalten die Provision für den Vermittler sowie die Kosten für die Einrichtung des Vertrages, wozu auch die Schreibung der Police gehört. Mit den Verwaltungskosten werden Aufwände bspw. für Vertragsänderungen während der Laufzeit gedeckt. In aller Regel sind die Kosten so ausreichend kalkuliert, dass Überschüsse entstehen. Diese werden den Kunden dann über die Gewinnbeteiligung wieder gutgeschrieben.
Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie für jeden Kalendertag, an dem Sie sich wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
Krankenhaus-Tagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Krankenhaustagegeldversicherung
Als Bestandteil der privaten Krankenversicherung lässt sich ein Krankenhaustagegeld abschließen. Dieses Tagegeld wird vom Versicherer für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich ein Versicherter wegen einer Krankheit oder eines Unfalls in einer stationären Krankenhausbehandlung befindet.
Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit entfällt in den meisten Fällen das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.
Arbeitnehmer bekommen das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen weiterbezahlt (Lohnfortzahlung). Ab der 7. Woche erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeld in Höhe von 70 % ihres letzten Bruttogehaltes (maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze - 3450 EUR monatlich im Jahre 2003). Außerdem wird es auf 90% des Nettogehaltes einschließlich anteiliger Sonderzahlungen und auf 100% des letzten Nettogehaltes begrenzt.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten nach Wegfall der Lohnfortzahlung keine Lohnersatzleistungen mehr und sollten daher unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Da das Krankentagegeld nicht versteuert werden muss, sollte das Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern) versichert werden.
Bei Selbstständigen kann das Einkommen bereits mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise wegfallen. Sie sollten daher ein Krankentagegeld versichern, dass schon vor Ablauf von sechs Wochen gezahlt wird.
Kurtagegeld
Bei ambulanten und stationären Kuren können oft hohe finanzielle Eigenbelastungen sowohl für medizinische Leistungen als auch für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Diese Aufwendungen können mit einem Kurtagegeld finanziert werden.
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