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K Versicherungslexikon
Kalkulationsgrundlagen der Lebensversicherung
Es gibt drei Größen die zur Kalkulation der Beiträge zur Lebensversicherung maßgebend sind:
Die Sterbetafel, der Rechnungszins und die Kosten
Kapitalabfindung
Man kann bis zu drei Jahren vor Rentenbeginn von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen. D.h. anstelle der lebenslangen Rentenzahlung wird eine einmalige Kapitalabfindung zuzüglich Gewinnanteile gezahlt.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung erfolgt die Leistung in der Zahlung eines Kapitals. Das Kapital wird entweder einmalig bei Tod des Versicherten gezahlt oder bei Ablauf der Versicherung.
Zu der vertraglich garantierten Leistung kommen noch die Überschussbeteiligungen hinzu.
Kapitalwahlrecht
Kapitalwahlrecht hat man bei der aufgeschobenen Rentenversicherung. Darunter versteht man das Recht beim Ablauf der Versicherung statt der vereinbarten Rente auch ein einmaliges wertgleiches Kapital zu wählen.
Kapitalzusage
Betriebliche Altersversorgung, die als Leistung die einmalige Zahlung eines Kapitals vorsieht.
Kapitalanlagen
Für die Anlage der Sparbeiträge zu einer Lebensversicherung gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Streuung auf verschiedene Anlagearten. Erlaubt ist dabei nahezu alles von Aktien über Wertpapiere bis hin zu Immobilien – aber innerhalb vorgegebener Rahmenwerte. Ein professionelles Vermögensmanagement ist dabei Tag für Tag beschäftigt, die Gelder anzulegen und ggf. umzuschichten. Als Großanleger stehen den Lebensversicherern dabei andere Alternativen zur Verfügung als sie sich einem Einzelanleger bieten.
Kirchensteuerpauschalierung
Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG wird in der Regel auch die Kirchensteuer pauschal erhoben. Der Satz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt derzeit in der Mehrzahl der Bundesländer 7%.
kongruente Rückdeckung
Rückdeckung einer Ruhegeldverpflichtung, bei der alle Leistungsarten in voller Höhe über Kapital- oder Rentenversicherungen rückgedeckt werden.
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