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J Versicherungslexikon
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Wenn das Einkommen von Personen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind diese nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Personen haben die Möglichkeit sich privat zu versichern. Man unterscheidet zwischen der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze für die Grundlage des Höchstbeitrages. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, wird das darüber hinaus gehende Einkommen nicht mehr bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
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