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I Versicherungslexikon
Invaliditäts-Kapital
Vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls bietet das Invaliditätskapital Absicherung.
Das Invaliditätskapital wird bei vollständiger Invalidität, d.h. dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls, in voller Höhe gezahlt. Bei teilweiser Invalidität wird der entsprechende Anteil gezahlt. Weiterhin ist die im Vertrag vereinbarte Progression zu beachten.
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