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Heilmittel
Ärztlich verordnete physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder werden als Heilmittel bezeichnet, wenn sie vom Masseur, Krankengymnasten oder medizinischen Bademeistern selbst ausgeführt werden. Gesetzlich Krankenversicherte Erwachsene müssen in der Regel einen gewissen Selbstbehalt tragen. Privat Krankenversicherte bekommen jedoch diese Kosten entsprechend der versicherten Leistung erstattet.
Heilpraktiker
Die Grundlage für Heilpraktiker ist das Heilpraktikergesetz.
Ein Heilpraktiker übt die Heilkunde ohne ärztliche Approbation mit staatlicher Erlaubnis aus. Ein Heilpraktiker darf fast alle Behandlungs- und Untersuchungsmethoden ausführen; ausgenommen hiervon sind jedoch die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, die Geburtshilfe, Leichenschau und die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln.
Herabsetzung der Leistung
In der Lebensversicherung besteht die Möglichkeit die versicherten Leistungen herabzusetzen und somit Beiträge zu sparen. Diese Möglichkeit hat man im Falle von finanziellen Schwierigkeiten.
Man sollte aber immer beachten, dass sich dadurch natürlich auch der Versicherungsschutz reduziert.
Hersteller-Schlüssel-Nummer
Die Herstellerschlüssel-Nummer findet man im Fahrzeugschein unter der Schlüsselnummer zu 2.
Hilfsmittel
Artikel, die durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung eine Krankenbehandlung sichern oder die Überwindung körperlicher Behinderungen ermöglichen, nennt man Hilfsmittel. Zu den Hilfsmittel gehören u.a. Hörgeräte, Rollstühle, Brillen, etc.
Hinterbliebenenrente
Den Begriff Hinterbliebenenrente kennt man aus der privaten Rentenversicherung. Hier wird im Todesfall des Rentners an die mitversicherte Person, eine lebenslange Rente weitergezahlt. Bei der mitversicherten Person handelt es sich in der Regel um den Ehepartner.
Hybridprodukt
Der Begriff Hybridprodukt umschreibt eine Mischung aus klassischer Rentenversicherung und Fondsanlage.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommen Hybridprodukte vornehmlich bei Beitragszusagen mit Mindestleistung (Beitragsgarantie) zum Einsatz. Da die klassische Rentenversicherung eine Garantieverzinsung vorsieht, wird nicht der gesamte Beitrag benötigt um die Beitragsgarantie (Mindestleistung) darzustellen. Der nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigte Beitragsteil kann renditesteigernd in Investmentfonds inve-stiert werden. Je niedriger das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluß ist, umso größer ist der Beitragsteil, der frei in Investmentfonds angelegt werden kann. Da die klassische Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert ist, fallen dort voraussichtlich zusätzliche Überschüsse an. Da diese über die Garantieverzinsung hinausgehenden Überschüsse nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigt werden, werden diese ebenfalls in Investmentfonds angelegt.
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