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Gewinnverwendung
Bei der Zuteilung der Überschussbeteiligung auf den einzelnen Vertrag gibt es zahlreiche Varianten, wie diese Gelder verwendet werden können. Diese Gewinnverwendungssysteme, die für die verschiedenen Arten der Lebensversicherung ebenso unterschiedlich sein können, wie für mitversicherte Zusatzversicherungen, werden bei Vertragsabschluss ausgewählt.
Die wichtigsten Systeme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem. Bei der Risikolebensversicherung wird häufig auch die Beitragsverrechnung verwendet. Hier werden die Überschüsse dazu genutzt, sofort den Beitrag für die gesamte Laufzeit des Vertrages zu senken.
GGF-Versorgung
Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; in der Praxis häufig eine bei einem Lebensversicherer rückgedeckte und ggf. durch eine Direktversicherung ergänzte Versorgungszusage.
GmbH-Steuersatz
Der GmbH-Steuersatz gibt die (angenommene) Ertragsteuerbelastung einer GmbH wieder. Er besteht aus der Körperschaftsteuer.
Gruppen-Unterstützungskasse
Eine von mehreren Unternehmen getragene Unterstützungskasse (s. U-Kasse).
Gruppenversicherung
Eine Gruppenversicherung liegt vor, wenn mehrere Personen durch einen Versicherungsvertrag abgesichert sind. Dies können etwa Vereine, Verbände, Berufsverbände oder Arbeitgeber sein.
 
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