G Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzlicher Beitragszuschlag, Gesundheitsprüfung, Gewinnsystem nach Rentenbeginn und Gewinnsysteme.




A B D E F    G    H I J K L N P R S T U V W Z

G Versicherungslexikon

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Sie bildet zusammen mit der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die fünf Säulen der Sozialversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht Leistungen wie die Altersrente, die Witwen- und Waisenrente sowie die Erwerbsminderungsrente vor.
Allerdings bietet sie immer nur eine Grundversorgung. Will man seinen gewohnten Lebensstandard auch im Leistungsfall weiter aufrechterhalten, so ist eine private Schließung der "Versorgungslücke" notwendig.
Weitergehende Informationen bietet das Rentenlexikon der BfA im Internet.

Gesetzlicher Beitragszuschlag
Zur Beitragsstabilisierung ab dem 65. Lebensjahr müssen wir - wie alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung - seit dem 01.01.2000 bei Versicherten zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen Beitragszuschlag von 10% erheben. Dieser bezieht sich nur auf die Tarife der Krankenkostenversicherung.

Gesundheitsprüfung
Der Abschluss einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung hängt in aller Regel vom Gesundheitszustand des Antragstellers ab. Daher enthält der Versicherungsantrag entsprechende Gesundheitsfragen. Werden diese nicht wahrheitsgemäß beantwortet, so hat der Versicherer ein Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

Gewinnsystem nach Rentenbeginn
Beim Pensionsfonds werden alle während der Rentenbezugszeit zugeteilten Gewinnanteile zur sofortigen Steigerung der laufenden Altersrente verwendet (Gewinnsystem Zusatzrente)

Gewinnsysteme
Die garantierten Versicherungsleistungen erhöhen sich um die von der Pensionskasse erwirtschafteten Gewinnanteile. Diese werden entweder angesammelt, verzinst und bei Fälligkeit mit der versicherten Leistung ausgezahlt (verzinsliche Ansammlung) oder zur sofortigen Erhöhung der versicherten Leistung verwendet (Anlageversicherung und Zusatzrente).