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F Versicherungslexikon
Finanzierungsformen
Formen zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung: durch Versicherungsbeiträge (Direktversicherung, Pensionskasse), durch Bildung von Pensionsrückstellungen (Direktzusage) oder Zuwendungen (Unterstützungskasse).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Spezialform der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der die Sparbeiträge in einem Sondervermögen (Anlagestock) angelegt werden. Entsprechend den gezahlten Beiträgen entfällt auf jede Versicherung eine bestimmte Anzahl von Anteileinheiten an dem Anlagestock. Die Versicherungsleistung besteht aus dem Zeitwert des Deckungskapitals (= EUR-Wert der erworbenen Anteileinheiten), zu dem im Todesfall noch eine Risikosumme in Euro hinzutritt.
Förderstufen
Gemäß § 10 a Abs. 1 EStG baut sich der höchstmögliche Sonderausgabenabzug bis 2008 stufenweise auf. Er beträgt für die Jahre 2002 und 2003 jeweils 525,- EUR, für 2004 und 2005 jeweils 1.050,- EUR p.a., für 2006 und 2007 jeweils 1.575,- EUR p.a. und ab dem Jahr 2008 jeweils 2.100,- EUR p.a.
Bei einer Berechnung mit Beitragsanpassung gemäß gesetzlicher Förderstufen erhöht sich der Beitrag für die Versicherung jeweils im selben Verhältnis wie der höchstmögliche Sonderausgabenabzug. Würde sich durch die Erhöhung ein Beitrag ergeben, der – zusammen mit der Grundzulage gemäß § 84 EStG – den höchstmöglichen Sonderausgabenabzug überschreitet, so wird die Erhöhung nur in entsprechend vermindertem Umfang vorgenommen.
Freistellungsauftrag
Wenn ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe vorliegt, braucht das Versicherungsunternehmen bei der Auszahlung nicht steuerbegünstigter Lebensversicherungen keine Kapitalertragssteuer einzubehalten.
Der Freistellungsauftrag darf zusammen mit anderen Freistellungsaufträgen für weitere Kapitaleinkünfte den Betrag von insgesamt 1.601 EUR für Ledige und 3.202 EUR für Verheiratete nicht übersteigen.
 
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