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Erlebensfallkapital
Das Erlebensfallkapital (auch Erlebensfallleistung, Ablaufleistung, Ablaufkapital oder Versicherungssumme auf den Erlebensfall genannt) ist der Geldbetrag, der am Ende der Laufzeit einer kapitalbildenden Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten zur Auszahlung kommt.
Ertragsanteil
Der Ertragsanteil ist der Teil einer privaten Rentenversicherung, der einkommensteuerpflichtig ist. Sein Prozentsatz ist gesetzlich festgeschrieben und ist abhängig vom Alter zu Rentenbeginn. Er bleibt dann während des gesamten Rentenbezugs unverändert. Bei einem 65 Jährigen beträgt der Ertragsanteil bspw. 27 %.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente (EMR) wurde zum 1.1.2001 eingeführt und ersetzt in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) das bisherige System aus Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Man unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente, je nachdem wie viele Stunden der Betroffene täglich noch in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Beträgt das sogenannte “Restleistungsvermögen” unter drei Stunden täglich, erhält man die volle EMR. Sind es drei bis unter sechs Stunden wird die halbe EMR gewährt. Bei einer Arbeitskraft von 6 Stunden und mehr kommt gar keine Leistung zur Auszahlung. Kann also ein Chefarzt noch 6 Stunden in irgendeinem anderen Beruf arbeiten, erhält er keine Erwerbsminderungsrente. Da die Erwerbsminderungsrente im Vergleich zur bisherigen Lösung ausfällt, bietet nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (ESP) ausreichenden Schutz.
Erwerbsunfähigkeit
Wird eine Erwerbsunfähigkeit entsprechend dieser Definition festgestellt, so werden die versicherten Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Insbesondere für junge Berufsanfänger, die noch nicht über Leistungen aus der GRV verfügen, ist eine solche private Absicherung unerlässlich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1.1.2001 den Begriff der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr.
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z. B. einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Erwerbsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch die Versicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vereinbart werden.
 
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