E Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Eigenanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung, Einlösungsbeitrag, Einmalbeitrag, Eintrittsalter und Endalter.




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E Versicherungslexikon

Eigenanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Volljährige Versicherte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmte Eigenanteile zahlen. Die Eigenanteile sind zu zahlen bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten, bei Brillen, bei Zahnersatz, bei Arzneimitteln, bei Heilmitteln, bei Fahrkosten und bei Heilpraktikerbehandlungen.
Die Eigenanteile sind gesetzlich festgelegt und können bei den gesetzlichen Krankenkassen erfragt werden.

Einlösungsbeitrag
Der Betrag, der vom Versicherungsnehmer zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes einer Versicherung fällig ist, nennt man Einlösebeitrag. Der Einlösebeitrag ist von wichtiger Bedeutung, denn erst wenn dieser bezahlt ist, besteht Versicherungsschutz. Die Folgebeiträge sind dann jeweils zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes zu zahlen, dies kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich der Fall sein.

Einmalbeitrag
Bei einem Einmalbeitrag werden direkt zu Beginn des Vertrages die gesamten Beiträge auf einmal entrichtet. Einmalbeiträge werden vor allem bei den sofortbeginnenden Rentenversicherungen verwendet.

Eintrittsalter
Beim formellen Versicherungsbeginn wird das Lebensalter der versicherten Person als Eintrittsalter bezeichnet. Das Eintrittsalter ist in der Lebens- und privaten Krankenversicherung ausschlaggebend für den Beitrag.
Für die Ermittlung des Eintrittsalters ist entweder der Geburtstag, welcher dem Versicherungsbeginn am nächsten liegt maßgebend ( bei kapitalbildenden und Risikolebensversicherungen) oder das Eintrittsalter errechnet sich durch die Subtraktion des Geburtsjahres vom Jahr des Versicherungsbeginns (bei der Rentenversicherung und der privaten Krankenversicherung).

Endalter
Das Alter der versicherten Person bei Vertragsende wird als Endalter bezeichnet.
Es gibt Tarife mit einem Höchstendalter. Das bedeutet, dass man nur bis zum Erreichen des Höchstendalters versichert bleiben kann. Danach muss der Tarif beendet oder umgestellt werden.
Man kennt den Begriff Höchstendalter aus der Krankenversicherung, vor allem bei Krankentagegeldtarifen, die nach dem Wechsel in den Ruhestand nicht mehr benötigt werden.