D Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Direktgutschrift, Direktzusage, Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und Durchschnittsbildung.




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D Versicherungslexikon

Direktgutschrift
Der erwirtschaftete Überschuss der Lebensversicherungsunternehmen wird für die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen verwendet, d.h. daraus werden die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist. Seit 1984 wird nun ein Teil des Überschusses den Versicherungsnehmern direkt gutgeschrieben und führt damit von vornherein zu einer höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.

Direktzusage
Direktzusage nennt man die Zusage eines Unternehmens, unter bestimmten Voraussetzungen aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder den Hinterbliebenen des Arbeitnehmers gewisse Versorgungsleistungen zu zahlen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Man unterschiedet zwischen 4 verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse und die Unterstützungskasse.

Durchschnittsbildung
Werden mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages versichert, so kann eine Erweiterung der Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR vorgenommen werden, sofern im Durchschnitt für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR aufgebracht werden