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B Versicherungslexikon
Beitragsfreistellung
Ist man in finanziellen Schwierigkeiten und kann die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, so kann man die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherer errechnet dann den bis dahin aufgebauten Versicherungsschutz, wobei allerdings der ursprünglich geplante Schutz auf der Strecke bleibt. Sollte der Engpass dann innerhalb von 6 Monaten gemeistert sein, so kann man die Beitragszahlung durch eine Wiederinkraftsetzung erneut aufnehmen – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.
beitragsorientierte Zusage
Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem sich die Leistung errechnet, zugesagt wird.
Beitragsrückgewähr
Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Todesfallleistung in einer privaten Rentenversicherung. Sie wird in aller Regel bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung für den Fall vereinbart, das die versicherte Person bereits vor Rentenbeginn sterben sollte. Aber auch als Hinterbliebenenabsicherung bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr möglich.
Hierbei werden im Todesfall die eingezahlten Beiträge (zuzüglich Zinsen) als Todesfallkapital ausgezahlt. Bei der sofortbeginnenden Rente werden die bereits erbrachten Renten in Abzug gebracht.
Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem für die Versicherung Beiträge zu zahlen sind. In den meisten Fällen sind Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer gleich lang.
Wird in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer vereinbart, so sollte sie aus steuerlichen Gründen mindestens 5 Jahre betragen.
Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Beitragszahlungsweisen:
- als laufender Beitrag
- als Einmalbeitrag
- über einen Auszahlplan
- über ein Beitragsdepot.
Berufsanfänger
Arbeitnehmer, die in den Beruf einsteigen, sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Wenn sie darüber verdienen, sind sie versicherungsfrei, können sich also entweder sofort privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen, sind generell versicherungsfrei und können die private Absicherung wählen. Da sozialversicherungspflichtige Berufsanfänger während der ersten Jahre keinen Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor den Folgen einer Erwerbsminderung haben, ist hier private Vorsorge besonders wichtig.
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