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B Versicherungslexikon
BAFin
Ist die Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt und ist die staatliche Behörde, die für der Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen zuständig ist.
Barlohnverzicht
Der Verzicht auf einen gewissen Teil des Gehaltes zur Finanzierung von Beiträgen für eine Direktversicherung nennt man in der Fachsprache Barlohnverzicht.
Beiträge im Alter
Bei der privaten Krankversicherung wird ein Teil des Beitrags in einen sogenannten Spartopf eingezahlt. Dieser Spartopf dient dazu damit der Beitrag zur privaten Krankversicherung im Alter gleich hoch bleiben kann und nicht immer mit zunehmendem Alter steigt. Diese Altersrückstellung dient zur Ausgleichung von höheren Krankheitskosten im Alter.
Dennoch können nicht vorhersehbare Faktoren wie z. B. die Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu Beitragssteigerungen führen.
Beiträge in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Geschlecht, Alter bei Versicherungsbeginn, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und Versicherungsumfang.
Der Versicherungsumfang kann individuell und bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Der Beitrag kann mit Hilfe von Selbstbehalten gesenkt werden.
Aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind Beitragsanpassungen möglich, die jedoch von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden müssen.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
Die BBG gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Höchstgrenze des Einkommens an, bis zu dem Beiträge an die GRV gezahlt werden müssen.
Es müssen für die die BBG übersteigenden Einkommensteile keine Beiträge mehr in die GRV entrichtet werden.
Beitragserhöhungen
In der Lebensversicherung sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages generell möglich. Allerdings muss bei steuerbegünstigten Vertragsformen zum Erhalt der Steuerbegünstigung die Restlaufzeit des Vertrages nach der Erhöhung noch mindestens 12 Jahre betragen.
Ist jedoch bei Beginn, spätestens aber 12 Jahre vor Ablauf des Vertrages, eine automatische Anpassung vereinbart, führen die durch die Automatik erhöhten Beiträge nicht zu einer Steuerschädlichkeit des Vertrages, auch wenn die Erhöhungen in den letzten Jahren der Vertragsdauer erfolgen.
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