A Versicherungslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher beschrieben:
Angemessenheit, Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung, Aufgeschobene Rentenversicherung, Aufschubzeit und Ausbildungsversicherung.




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Angemessenheit
Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers liegt vor, wenn sich diese im Rahmen dessen bewegen, was auch einem nicht beteiligten Geschäftsführer gewährt würde. Für die Angemessenheit einer Zusage an einen Arbeitnehmer-Ehegatten ist im Normalfall der Vergleich mit Zusagen an familienfremde Arbeitnehmer des eigenen Betriebs durchzuführen. Die Prüfung des Vertrages obliegt dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Antragsbindefrist
Die Antragsbindefrist gilt für Abschluss von Neuverträgen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer bei der Antragsaufnahme üblicherweise die Versicherungsbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation ausgehändigt. Die Antragsbindefrist beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf der Widerrufsfrist.
Handelt es sich nicht um einen Neuvertrag sondern um eine Umstellung eines bestehenden Rechtsschutzvertrages, so entfällt die Antragsbindefrist, da die Versicherungsbedingungen und die gesetzliche vorgeschriebenen Verbraucherinformationen erst mit dem Versicherungsschein übersandt werden.

Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung
Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Der Zuschuss für die private Krankenversicherung beträgt die Hälfte des Beitrages, auf Grund gesetzlicher Vorgaben jedoch maximal 227,81 EUR (Werte gelten für das Jahr 2002). Auch für die Pflegepflichtversicherung erhalten Sie einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt ebenfalls die Hälfte des zu zahlenden Beitrages, jedoch maximal 28,69 EUR. (Werte gelten für das Jahr 2002).

Achtung: Für Beschäftigte in Sachsen beträgt der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung maximal 11,81 EUR, da in diesem Bundesland kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegepflichtversicherung abgeschafft wurde. Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung werden nicht bezuschusst, können aber jährlich bis zu einer Höhe von 184 EUR steuerlich geltend gemacht werden (Gilt für alle, die nach dem 31.12.1957 geboren sind).

Aufgeschobene Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die Zahlung einer lebenslangen Altersrente zu einem in der Zukunft liegenden Termin vereinbart. Die Beiträge sind entweder während der gesamten Dauer dieser Aufschubzeit oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum (abgekürzte Beitragszahlungsdauer) zu entrichten.

Aufruhr
Zusammenschließung einer zahlenmäßig nicht unerheblichen Menschenmenge, die in einer störenden Weise Gewalttätigkeiten gegen Personen und/oder Sachen verübt.

Aufschubzeit
Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten aufgeschobenen Rentenversicherung und der Zahlung der ersten Rente.

Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung sichert die Kosten für die Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab.
Beitragszahler und versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums, ausgezahlt.