|
A
B
D
E
F
G
H
I
J
K
L
N
P
R
S
T
U
V
W
Z
A Versicherungslexikon
Ablauf des Vertrages
Das Ende eines Versicherungsvertrages wird als Ablauf bezeichnet. Zum Ablauf wird z.B. bei der kapitalbildenden Lebensversicherung die Erlebensfallleistung fällig.
Abrufphase
Wenn eine Abrufphase in der kapitalbildenden Lebensversicherung vereinbart ist, kann man die Geldleistung schon bis zu fünf Jahre vor dem vereinbarten Ablauftermin erhalten. Wenn die Lebensversicherung zur Altersvorsorge dienen soll, ist dies ein wichtiger Aspekt, da man ja nicht genau weiß wann man den Ruhestand antritt.
Innerhalb der Abrufphase kann man monatlich die Geldleistung ausgezahlt bekommen. Wird das Geld in der Abrufphase nicht beansprucht, wird es in dieser Zeit noch zu sehr guten Konditionen verzinst, so dass man auch noch eine gute Rendite, für den Zeitraum in dem die Geldleistung nicht gefordert wird, erhält.
Abrufrente
In der privaten Rentenversicherung kann man jederzeit vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn eine früher einsetzende Rentenzahlung verlangen. Die vorzeitig in Anspruch genommene Rente nennt man Abrufrente.
Die Renten fällt dann dementsprechend niedriger aus als geplant, da die Rente ja auch länger gezahlt wird als ursprünglich vereinbart.
Aktivwert
In der Bilanz zu aktivierender Zeitwert der Versicherung.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers. Sie beinhalten weiterhin den Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers müssen seit 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.
Altersrente
Als Altersrente wird eine regelmäßige zu zahlende Geldleistung bezeichnet, die von einem vereinbarten Alter bis zum Ableben.
|