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Anhänger VersicherungVom Gesetzgeber ist eine Haftpflichtversicherung für Kfz-Anhänger Pflicht. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig. Jede Gesellschaft, die Autoversicherungen anbietet, versichert auch Anhänger. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu schweren Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern, deshalb änderte der Gesetzgeber 2002 das Straßenverkehrsgesetz. Seitdem gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet, sondern auch der Halter des Anhängers. Die Versicherer des Anhängers können somit nicht mehr darauf berufen, dass sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, den Halter des Zugfahrzeuges zu nennen. Die Kfz-Versicherung des Anhängers haftet gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Ob der Geschädigte die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt, liegt somit in seinem Ermessen. Wenn ein abgestellter Anhänger einen Schaden verursacht, haftet die private Haftpflicht. Anhänger gelten mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug. Anders ist es wiederum bei gewerblich genutzten Anhängern. Kfz-Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch besondere Vereinbarungen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung wird in der Regel jedoch Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger angeboten. Allerdings nur, wenn diese nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind und somit nicht mehr über dieses versichert sind.
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