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MotorradversicherungMotorräder im eigentlichen Sinn sind Krafträder oder Kraftroller, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Die Haftpflichtversicherung für Motorräder ist Pflicht. Ein Motorrad kann also nur angemeldet werden, wenn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird (wie bei der Autoversicherung). Freiwillig dagegen ist der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist. Diese kann auch für ein Motorrad sinnvoll sein. Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Motorrad, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können. Die Teilkasko leistet bei Schäden an Ihrem Motorrad durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. Die Vollkasko dagegen zahlt bei Sachschäden am Motorrad, die durch Ihr eigenes Verschulden zustande kamen oder nach Fahrerflucht Unbekannter. Bei hochwertigen Maschinen, bei Fremdfinanzierungen oder Leasing ist eine Vollkasko sinnvoll. Oftmals ist sogar eine Vollkaskoversicherung Bedingung der Leasinggeber.
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