Lexikon Kfz Versicherung W

Die Versicherung Ihres Fahrzeugs leistet im Schadensfall lediglich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts den das Fahrzeug am Schadenstag hatte.
Dieser Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den sie zahlen müssten, um eine gleichwertiges Fahrzeug zu erhalten.




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Definition und Erklärung Begriffe W

Widerrechtlichkeit
Man spricht von Widerrechtlichkeit wenn jemand die Rechtsgüter eines anderen verletzt ohne Rechtsgründe dafür zu haben.

Widerrufsrecht
Der Antragssteller hat bei Antragsstellung der meisten Versicherungen ein gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen. Diese Widerrufsrecht gilt für alle Versicherungssparten außer der Lebensversicherung, und gilt nur wenn die Versicherung für länger als ein Jahr abgeschlossen wird. Macht der Antragsstellung von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so muss er innerhalb von 14 Tagen schriftlich den Antrag widerrufen.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Kaufpreis den man bezahlen muss um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erhalten. Die Fahrzeugversicherung leistet bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Schadenstag. Die Leistung entspricht dann dem Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert für Restteile und Altteile. Weiterhin wird ggf. die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Leistung abgezogen. Ist eine Reparatur möglich, so werden die notwendigen Reparaturkosten, Frachtkosten, etc. ersetzt.