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Definition und Erklärung Begriffe U
Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten
Die Schadenfreiheit d.h. die Schadenfreien Jahre sind personenbezogen und können jederzeit auf ein anderes Fahrzeug des Versicherungsnehmers übertragen werden. Es ist aber auch möglich die Schadenfreien Jahre auf eine andere Person zu übertragen. Dies kann aber nur gemacht werden, wenn die Person auf die die schadenfreien Jahre übertragen werden, mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades vorliegt. Weiterhin muss man nachweisen können das diese Person das Fahrzeug auch regelmäßig gefahren hat und dafür auch eine Fahrerlaubnis besteht. Dies sind die grundsätzlichen Vorraussetzung für die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten, wobei diese auch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein können.
Unfall
Man spricht von einem Unfall wenn ein durch ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis einen Schaden zur Folge hat. Wobei bei reinen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden keine Unfallschäden sind. Wenn dies jedoch ein Unfallschaden zur Folge hat, sind die Folgeschäden über die Fahrzeugvollversicherung abgedeckt.
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