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Definition und Erklärung Begriffe S
Sachschäden
Man spricht von einem Sachschaden wenn bei einem Schaden nur Sachen beschädigt oder zerstört werden. Bei einem Sachschaden wird die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung sowie etwaige Folgekosten erstattet.
Schadenersatz
Die Schadenersatzpflicht ist im BGB geregelt. Hierbei ist jeder der einem anderen eine Schaden zufügt zur Schadenersatzpflicht verpflichtet.
Schadenfall
Die Forderung von Schadenersatz gegenüber dem Versicherten bezeichnet man als Schadenfall. Im Schadenfall prüft die Versicherung die berechtigten Ansprüche und befriedigt diese, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Somit übernimmt die Versicherung die Prüfung der Haftungsfrage für den Versicherungsnehmer.
Schadenfreiheitsklassen
Die Schadenfreiheitsklassen sind wichtig für die Tarifierung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Fahrzeugvollversicherung. Abhängig von den unfallfrei gefahrenen Kalenderjahren erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto niedriger der Beitragssatz und desto niedriger der Beitrag.
Schadenrückkauf
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit des Schadenrückkaufs. Es ist nicht immer ratsam jeden Schaden über die Versicherung zu regulieren, da jeder Schaden den Versicherungsvertrag belastet. Die Versicherung informiert sie bei niedrigen Schadenzahlungen über den bezahlten Schadenersatz und gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Schaden innerhalb von 6 Monaten zurückzukaufen.
Schädiger
Derjenige der eine Schaden verursacht wird als Schädiger bezeichnet.
Selbstbeteiligung
In der Fahrzeugversicherung hat man die Möglichkeit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Somit hat man Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Je höher die Selbstbeteiligung desto geringer ist der Beitrag.
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