Lexikon Kfz Versicherung R

Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres Ihren Versicherungsvertrag mit einem Schaden belastet haben, so ist davon auszugehen, dass sie am Ende des Jahres eine Rückstufung erfolgt.
Diese hat meist zur Folge, dass ihr Beitragssatz sich erhöht.




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Definition und Erklärung Begriffe R

Regionalklassen
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bzw. Fahrzeugversicherung ist in Regionalklassen unterteilt. Die Regionalklassen werden jährlich überprüft und ggf. geändert. Die Änderung kann nach oben und auch nach unten vorgenommen werden. Je niedriger die Regionalklasse ist, desto niedriger ist auch der Beitrag.

Reifenschaden
Reifenschäden werden nur ersetzt wenn durch ein Schadenereignis auch weitere Schäden am Fahrzeug auftreten. Die reinen Reifenschäden sind somit nicht versichert.

Rückstellungen
Der Versicherer bildet eine Rückstellung bei Schadenmeldung. Die Rückstellung wird in der Höhe vorgenommen, wie der zu erwartende Schadenersatz ist. Bildet der Versichere eine Rückstellung, so belastet diese den Versicherungsvertrag und dieser wird am Ende des Kalenderjahres bzw. Anfang des neuen Kalenderjahres zurückgestuft. Erfolgt jedoch innerhalb von 3 Jahren nach Schadensmeldung keine Leistung des Versicherers, so wird der Vertrag rückwirkend so wiederhergestellt als ob er schadenfrei gewesen wäre.

Rückstufung
Die Schadenfreiheit wird jährlich zum Ende des Kalenderjahres für das neue Kalenderjahr neu eingestuft. Ist ein Versicherungsvertrag mit einem Schaden belastet, so erfolgt für das neue Kalenderjahr eine Rückstufung. Diese Rückstufung ist meistens mit einer Erhöhung des Beitragssatzes und somit auch des Beitrages verbunden. Die Rückstufung ist nicht gesetzlich festgelegt und wird somit von jeder Versicherungsgesellschaft festgelegt und kann somit auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.