Lexikon Kfz Versicherung O

In der Kfz-Versicherung werden zwei Arten von Obliegenheiten unterschieden. Als Obliegenheit werden die vertraglichen oder auch gesetzlichen Pflichten eines Versicherungsnehmers bezeichnet.
Es gibt die Obliegenheiten nach einem Versicherungsfall und diese vor dem Versicherungsfall. Eine schuldhafte Verletzung dieser kann dazu führen, dass die Versicherung trotz vorhandenem Schadensfall nicht leisten muss.




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Definition und Erklärung Begriffe O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind die gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Versicherungsnehmers. Man unterscheidet zwischen den Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall und den Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall. Die schuldhafte Verletzung der Obliegenheiten kann die Leistungsfreiheit des Versicherers nach sich ziehen.

Öffentliche Wege und Plätze
Öffentliche Wege und Plätze sind für jedermann zugänglich. Man muss für jedes Fahrzeug dass in Deutschland auf öffentlichen Wegen und Plätzen betrieben wird, eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nachweisen.

Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten werden mit nur mit einer Geldbuße geahndet, da diese keine kriminellen Gehalt haben.