Lexikon Kfz Versicherung M

Zu den Obliegenheiten, also den Pflichten, des Versicherungsnehmers zählt die Meldepflicht. Darunter wird verstanden, dass der Versicherungsnehmer einen Schaden seiner Versicherung unverzüglich melden muss, tut er dies nicht, kann es passieren, dass der Versicherer trotz vorhandenem Schadensfall nicht leistet.




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Definition und Erklärung Begriffe M

Meldepflicht
Der Versicherungsnehmer unterliegt der Meldepflicht, das bedeutet dass der Versicherungsnehmer einen Schaden unverzüglich melden muss. Diese Meldepflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungnehmers.

Minderungspflicht
Die Minderungspflicht ist ebenfalls eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers und bedeutet dass der Versicherungsnehmer zur Schadenminderung verpflichtet ist.

Mindestdeckung
Die Mindestdeckung ist gesetzlich festgelegt und beträgt für Personenschäden 2.500.000 €, für Sachschäden 500.000 € und für Vermögensschäden 50.000 €.