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Definition und Erklärung Begriffe K
Kausalität
Die Kausalität ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Schadenereignis und Schaden. Die Kausalität ist die Vorraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers.
Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
Die KFZ – Pflichtversicherungsverordnung regelt den Geltungsbereich, versicherte Personen, versicherte Schäden, Ausschlüsse, Obliegenheiten und vorläufige Deckung. Diese Verordnung gilt für alle Versicherer. Da diese Grundsätze aber alles nur Mindestanforderungen sind, können diese im Kundeninteresse vom Versicherer erweitert werden.
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Die Leistung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung umfasst die Befriedigung begründeter Ansprüche und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Der Versicherungsvertrag wird aber nur bei Leistung begründeter Ansprüche belastet und nicht bei Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.
Kraftfahrtversicherung
Die Kraftfahrtversicherung umfasst die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die Fahrzeugteilversicherung, die Fahrzeugvollversicherung und die Insassenunfallversicherung.
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