Lexikon Kfz Versicherung I

Die Insassenunfallversicherung versichert die im Fahrzeug sitzenden Personen im Falle eines Schadens, wenn dieser mit dem Lenken, Belanden, Entladen, Behandeln, Benutzen oder Abstellen des Fahrzeugs in Zusammenhang steht.
Diese Versicherung leistet von der Schuldfrage unabhängig.




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Definition und Erklärung Begriffe I

Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung leistet unabhängig von der Schuldfrage und von Zahlungen anderer Versicherungsunternehmen die vereinbarten Versicherungssummen bei Tod, Invalidität, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Kommen die versicherten Personen aufgrund eines Unfalls zu Schaden, der in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen eine Fahrzeugs steht, so wird die vereinbarte Leistung aus der Insassenunfallversicherung fällig.

Internationale Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte ist ein Nachweis über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese Versicherungskarte muss man bei Fahrten ins Ausland immer mitführen.