Lexikon Kfz Versicherung H

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den Schadensversicherungen. Bei Schäden die durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Personen verursacht wurden kommt die Haftpflichtversicherung auf.
Sie übernimmt nicht nur den Schaden, sondern sie prüft auch den Anspruch und wehrt ggf. Ansprüche ab, die unberechtigt sind.




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Definition und Erklärung Begriffe H

Haarwild
Haarwild sind : Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund.

Haftpflichtversicherung
Zu den Schadenversicherungen zählt auch die Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung leistet für Schäden die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen, Dritten gegenüber anrichten. Sie zahlt aber nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch ggf. unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt auch hierfür alle anfallenden Kosten.

Halter
Derjenige der die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat, ist der Halter.