Lexikon Kfz Versicherung F

Ein Versicherungsnehmer kann sich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine Fahrzeugvollversicherung absichern. Diese übernimmt dann im Schadensfall Reparaturkosten, und ggf. auch Wiederbeschaffungskosten.
Es sind sogar Schäden versichert, die selbst verursacht sind, sowie durch böswillige und mutwillige Handlungen.




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Definition und Erklärung Begriffe F

Fahrer
Den berechtigten Fahrzeugführer nennt man Fahrer. Der Fahrer hat die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Fahrzeuggruppen
Man unterscheidet zwischen der unteren, der mittleren und der oberen Fahrzeuggruppe. Zur unteren Fahrzeuggruppe zählen PKW, Lieferwagen, Krafträder und Roller, Campingfahrzeuge und Krankenwagen. Zur mittlere Fahrzeuggruppe gehören LKWs im Werksverkehr, Taxen und Personenmietwagen. Zur oberen Fahrzeuggruppe gehören KFZ und LKW des gewerblichen Güterverkehrs und Busse.

Fahrzeugteilversicherung
Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarereignisse, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden der Fahrzeugverglasung, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, sind die versicherten Risiken der Fahrzeugteilversicherung.

Fahrzeugvollversicherung
Die Fahrzeugvollversicherung sichert die Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug. Hiermit sichert sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Zusätzlich zur Fahrzeugteilversicherung sind Unfallschäden am versicherten Fahrzeug durch Eigenverschulden, sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen versichert. Die Fahrzeugvollversicherung ist wie die Fahrzeugteilversicherung keine Pflichtversicherung.

Führerscheinregelung
Hat der Versicherungsnehmer bereits seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad, so kann laut Führerscheinregelung der zu versichernde PKW in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden.