Lexikon Kfz Versicherung E

Unser Versicherungslexikon erklärt ihnen viele Begriffe aus dem Bereich der Kfz-Versicherung.
Eigentümer eines Fahrzeugs ist beispielsweise die Person, welche im Fahrzeugbrief namentlich benannt ist. Der Eigentümer hat auch die rechtliche Verfügungsgewalt ein Fahrzeug.




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Definition und Erklärung Begriffe E

Ehegattenregelung
Ehegattenregelung bedeutet dass ein PKW in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden kann, wenn auf den Ehegatten-in bereits ein PKW zugelassen ist und dieser mindestens in der Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft ist. Ein weitere unerlässlicher Faktor ist, dass der Versicherungsnehmer seine Fahrerlaubnis seit mindestens 1 Jahr haben muss.

Eigentümer
Im Fahrzeugbrief wird der Eigentümer namentlich benannt, dieser hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Einstufung
Die Einstufung der Schadenfreiheitsklassen erfolgt jedes Kalenderjahr und verändert sich bei einem schadenfreien Jahr jeweils um eine Klasse. D.h. je länger man schadenfrei fährt, desto höher die Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der daraus resultierende zu zahlende Prozentsatz. Wichtig ist aber dass ein Fahrzeug mind. ½ Jahr versichert war um in den Genuss zu kommen.