Lexikon Kfz Versicherung D

Die Deckungskarte ist auch unter den Namen Doppelkarte bekannt. Sie ist die Bestätigung der Versicherung, dass das Fahrzeug im Bereich der Haftpflicht Versicherungsschutz hat.
Diese Doppelkarte bzw. Deckungskarte ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ab zu geben.




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Definition und Erklärung Begriffe D

Deckung
Der Begriff Deckung im Versicherungswesen bedeutet, dass für ein bestimmtes Risiko Versicherungsschutz besteht.

Deckungskarte
Die Deckungskarte war notwendig um ein Kraftfahrzeug bei der zuständigen Behörde zulassen zu können. Aufgrund der Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes muss jedes Kraftfahrzeug über eine ausreichende Haftpflichtdeckung verfügen. Die Deckungskarte war die Bestätigung eines Versicherers diese Deckung zu gewähren. Man kann dies als vorläufige Deckungszusage bezeichnen. Der Hauptvertrag kam dann mit Eingang des Antrages zustande. Heute wurde die Deckungskarte durch die Elektronische-Versicherungsbestätigung ersetzt. Allein mit dieser EVB-Nummer kann heute ein Fahrzeug zugelassen werden.