Lexikon Kfz Versicherung A

Im Pflichtversicherungsgesetzt ist der Annahmezwang festgelegt. Er bezieht sich auf Zweiräder, sowie PKW und Kombis mit maximal 1t Nutzlast.
Wenn der Versicherer einem abgeschlossenen Antrag nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen widerspricht, so gilt der Antrag als Angenommen.




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Definition und Erklärung Begriffe A

Adäquater Kausalzusammenhang
Man spricht von einem adäquaten Kausalzusammenhang wenn zwischen der Handlung des Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein direkter Ursachenzusammenhang besteht.

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Die Allgemeinen Bedingungen umfassen diie Kraftfahrzeug – Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung und die Kraftfahrtunfallversicherung.

Anhänger
Auch für Anhänger gilt das Pflichtversicherungsgesetz sobald diese auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet werden.

Annahmerichtlinien
Die Annahmerichtlinien sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden und werden von den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Rahmen der gesetzlichen Regelungen selbst entwickelt.

Annahmezwang
Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt einen Annahmezwang für Zweiräder, PKW und Kombis bis zu 1t Nutzlast vor. Hier gilt der abgeschlossenen Antrag als angenommen, wenn der Versicherer nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Antragseingang den Antrag schriftlich ablehnt oder dem Versicherungsnehmer ein Angebot anbietet dass vom Antrag abweicht.

Antrag
Der Antrag zur Kraftfahrtversicherung enthält Angaben zum Fahrzeug, zur Fahrzeugnutzung, Angaben über den Versicherungsnehmer, Angaben über den Versicherungsumfang. Der Versicherungsnehmer wird auch im Antrag über die Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeit informiert. Weiterhin muss der Versicherungsnehmer den Versicherer im Antrag über Vorversicherung bzw. bisherigen Vertragsstand informieren.

Art und Verwendungszweck
Ein Risikomerkmal für die Tarifeinstufung ist die Art und Verwendung des Fahrzeugs. Hierbei wird zwischen privater, gewerblicher Nutzung unterschieden bzw. ob das Fahrzeug vermietet wird.