Z Fondslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher erklärt: Zinsabschlagsteuer, welche auf Zinserträge von Fonds-Ertragsausschüttungen erhoben wird. Zwischengewinn, welcher der Einkommensteuer und der Zinsabschlagssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag unterliegt. Er bezeichnet aufgelaufene Zinserträge eines Fonds zwischen zwei Ausschüttungesterminen.





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Zinsabschlagsteuer

Die Zinsabschlagsteuer ist die Steuer die auf Zinserträge von Fonds-Ertragsausschüttungen erhoben wird. Bei Geldmarkt- und Rentenfonds werden Zinserträge, bei Aktienfonds Dividenden und Zinserträge besteuert; Kursgewinne sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten einkommensteuerfrei. Die KAG führt die Zinsabschlagsteuer an das Finanzamt ab, sofern von Anlegerseite kein Freistellungsauftrag vorliegt. Der Anleger kann sich die einbehaltene Zinsabschlagsteuer im Rahmen seiner Einkommensteuer anrechnen lassen. Beim Verkauf von Fondsanteilen ist nur der seit der letzten Ausschüttung angefallene Zwischengewinn steuerpflichtig.

 

Zwischengewinn

Die aufgelaufenen Zinserträge eines Fonds zwischen zwei Ausschüttungsterminen, werden als Zwischengewinn bezeichnet. Der Zwischengewinn unterliegt nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch der Zinsabschlagssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag.

 

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