K Fondslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher erklärt: KAGG, ist ein Gesetz, dass zum Anlegerschutz dient. Kapitalanlagegesellschaft, so wird die Fondsgesellschaft auch bezeichnet. Kapitalerhalt, eine Entnahmeplan-Variante zur Erhaltung des Kapitlas. Kapitalverzehr, Kontoeröffnungsantrag, Kontoführungsgebühr und Kursgewinn.





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K Fondslexikon

KAGG

Das KAGG ist ein Gesetz und dient dem Anlegerschutz. Das KAGG verpflichtet die KAG zur Einhaltung von Anlagegrundsätzen und insbesondere der Risikostreuung. Darin wird z.B. geregelt dass bei einem Aktienfonds grundsätzlich nicht mehr als 5 Prozent des Fondsvermögens in eine einzelne Aktie fließen darf.

 

Kapitalanlagegesellschaft

Die Fondsgesellschaft wird auch als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet. Es ist die gesetzliche Bezeichnung für die Verwaltungsgesellschaft deutscher Investmentfonds.

 

Kapitalerhalt

Kapitalerhalt ist eine Entnahmeplan-Variante, bei der die Erhaltung des Kapitals angestrebt wird.

 

Kapitalverzehr

Kapitalverzehr ist eine Entnahmeplan-Variante, bei der das Kapital über einen angestrebten Zeitraum komplett aufgebraucht werden soll.

 

Kontoeröffnungsantrag

Kontoeröffnungsantrag ist der Antrag, mit dem das Fonds Depot eröffnet wird.

 

Kontoführungsgebühr

Kontoführungsgebühr ist eine Gebühr für die Führung des Fonds Depots. Die Kontoführungsgebühr wird jährlich erhoben.

 

Kursgewinn

Als Kursgewinn bezeichnet man den Wertzuwachs eines Wertpapiers.

 

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