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K FondslexikonKAGGDas KAGG ist ein Gesetz und dient dem Anlegerschutz. Das KAGG verpflichtet die KAG zur Einhaltung von Anlagegrundsätzen und insbesondere der Risikostreuung. Darin wird z.B. geregelt dass bei einem Aktienfonds grundsätzlich nicht mehr als 5 Prozent des Fondsvermögens in eine einzelne Aktie fließen darf.
KapitalanlagegesellschaftDie Fondsgesellschaft wird auch als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet. Es ist die gesetzliche Bezeichnung für die Verwaltungsgesellschaft deutscher Investmentfonds.
KapitalerhaltKapitalerhalt ist eine Entnahmeplan-Variante, bei der die Erhaltung des Kapitals angestrebt wird.
KapitalverzehrKapitalverzehr ist eine Entnahmeplan-Variante, bei der das Kapital über einen angestrebten Zeitraum komplett aufgebraucht werden soll.
KontoeröffnungsantragKontoeröffnungsantrag ist der Antrag, mit dem das Fonds Depot eröffnet wird.
KontoführungsgebührKontoführungsgebühr ist eine Gebühr für die Führung des Fonds Depots. Die Kontoführungsgebühr wird jährlich erhoben.
KursgewinnAls Kursgewinn bezeichnet man den Wertzuwachs eines Wertpapiers.
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