A Fondslexikon

Die folgenden Begriffe werden hier näher erklärt: Ausgabepreis, der Preis zu dem Anleger Investmentfondanteile kaufen können. Ausschüttung, die für Anleger steuerpflichtig sind. Ausschüttende Fonds, die Erträge aus dem Fonds schütten. Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds), welche der privaten Altersvorsorge dienen und besonderen Anlagebedingungen und gesetzlichen Vorschriften unterliegen.





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A Fondslexikon

Ausgabepreis

Der Ausgabepreis bezeichnet den Preis zu dem der Anleger Investmentfondanteile kaufen kann. Der Ausgabepreis wird börsentäglich ermittelt und veröffentlicht und ergibt sich aus dem Rücknahmepreis abzüglich des Ausgabeaufschlages.

 

Ausschüttung ( Ertrag )

Es gibt zwei verschiedene Erträge. Die ordentlichen Erträge und die außerordentlichen Erträge. Bei Dividenden und/oder Zinsen spricht man von ordentlichen Erträgen. Von außerordentlichen Erträgen spricht man bei Verkaufsgewinnen von Wertpapieren. Nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres werden die Erträge ausgeschüttet und diese Ausschüttungen sind für die Anleger steuerpflichtig.

 

Ausschüttende Fonds

Ausschüttende Fonds schütten Erträge aus dem Fonds, z.B. Dividenden oder Bezugsrechte, am Ende des Fondsgeschäftsjahres an den Anteilinhaber aus.

 

Altersvorsorge-Sondervermögen ( AS-Fonds )

Die AS – Fonds dienen der privaten Altersvorsorge und unterliegen besonderen Anlagebedingungen und gesetzlichen Vorschriften. Die AS – Fonds werden überwiegend in Substanzwerte wie Aktien und Immobilien investiert und die daraus resultierenden Erträge müssen thesauriert werden.

 

 

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