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Krankenversicherungslexikon WAuch beim Abschluss einer Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer, wenn der Vertrag für die Dauer von einem Jahr oder mehr abgeschlossen wurde, ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages. Das Widerrufsrecht verlängert sich automatisch wurde der Versicherungsnehmer vorab nicht von dieser Frist in Kenntniss gesetzt. |
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