Krankenversicherungslexikon W

Auch beim Abschluss einer Krankenversicherung hat der Versicherungsnehmer, wenn der Vertrag für die Dauer von einem Jahr oder mehr abgeschlossen wurde, ein 14 tägiges Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages. Das Widerrufsrecht verlängert sich automatisch wurde der Versicherungsnehmer vorab nicht von dieser Frist in Kenntniss gesetzt.




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Erklärungen W

Wahlleistungen
Dies sind Leistungen aus denen ein privat Krankenversicherter bei stationärer Behandlung wählen kann. Dazu zählen zum Beispiel die Wahlmöglichkeit eines Einbettzimmers oder einer Chefarztbehandlung.

Wartezeit
Als Wartezeit bezeichnet man die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem man die Leistungen des Versicherers auch in Anspruch nehmen kann.

Wartezeitanrechnung
Bei einem unmittelbaren Übertritt von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wird die bereits zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet.

Widerrufsrecht
Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer, hat der Versicherte ein 14-tägiges Widerrufsrecht.