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Erklärungen V
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall tritt dann in Kraft, sobald der Versicherte die Leistungen des Versicherers in Anspruch nimmt.
Versicherungsjahr
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Versicherungsjahr zu berechnen:
1. Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des betroffenen Kalenderjahres. Die übrigen Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Das Versicherungsjahr wird jeweils vom technischen Versicherungsbeginn an gerechnet.
2. Versicherungsjahr ungleich Kalenderjahr Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem technischen Beginn und dauert dann 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt.
Versicherungsfreiheit
Wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, unterliegt dieser nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier spricht man dann von der Versicherungsfreiheit.
Versicherungspflicht
In der Regel ist jeder Krankenversicherungspflichtig, es sei denn , man überschreitet mit seinem Einkommen die Bemessungsgrenze, ist Selbstständig oder ist aus anderen Gründen von der Versicherungspflicht befreit.
Versicherungssteuer
Die Kranken- und Lebensversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Versicherungssteuer.
Vertragsdauer
In der privaten Krankenversicherung gibt es unternehmensspezifische Mindestvertragszeiten von 1 bis 3 Versicherungsjahren.
VN
Abkürzung für Versicherungsnehmer
Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer von den Folgen seiner Handlung mindestens eine Vorstellung hat und den als möglich erkannten Erfolg billigt.
Vorsorgeuntersuchungen
Für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten besteht mindestens ein tariflicher Leistungsanspruch nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen).
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Als vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet man die gesetzliche Obliegenheit des Antragstellers. Der Antragsteller ist bei der Schließung des Vertrages verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, anzuzeigen. Sie leiden an einer chronischen Erkrankung. Wenn Sie dies bei Antragstellung verschweigen, können sich unterschiedliche Rechtsfolgen wie z.B. Leistungsfreiheit bzw. Kündigung/Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer, ergeben.
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