Krankenversicherungslexikon U

Wenn man sich dazu entschließt von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu wechseln, so wird dies als Übertritt bezeichnet. Leistungen wie die Übernahme von Überführungskosten im Todesfall im Ausland, können bei der PKV eingeschlossen werden. Als Mitglied der GKV hingegen ist es nötig eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.




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Erklärungen U

Überführungskosten
Private Krankenversicherungen übernehmen nur bei entsprechender Tarifwahl die Überführungskosten im Todesfall im Ausland. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird sie nur im Zusammenhang mit einer Auslandskrankenversicherung übernommen.

Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung bezeichnet man als "Übertritt". Bei einem Übertritt wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, wenn die private Krankenversicherung unmittelbar an die Mitgliedschaft anschließt.

Umlageverfahren
Auch Solidaritätsprinzip. Dies ist das Prinzip der gesetzlichen Krankenkasse. Doe von den Versicherten eingezahlten Beiträge werden dabei in „einem Topf“ zusammengeführt um jedem Versicherten nach Bedarf daraus Leistungen zu bezahlen.

Untersuchungspflicht
Sollte der Versicherer den Versicherten zu einer ärztlichen Untersuchung auffordern, so ist der Versicherte dazu verpflichtet sich durch einen von Versicherer bestellten Arzt untersuchen zu lassen.