Krankenversicherungslexikon T

Ein Bestandteil von den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die so genannten Tarifbedingungen. Sie beinhalten Bestimmungen, welche über die Mindestnormen, welche vom Verband festgelegt sind, hinaus geht und sind unternehmensspezifisch.




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Erklärungen T

Tarifbedingungen
Die vom Versicherer gewährten Leistungen, die über die vorgegebenen Mindestleistungen hinausgehen. Diese werden in den Versicherungs- bestimmungen ausführlich festgehalten.

Tarifwechsel
Jeder Versicherte hat die Möglichkeit den Tarif seiner Versicherung zu wechseln. Jedoch muss in den meisten Fällen die Gesundheitsprüfung erneut gemacht werden.

Teilstationäre Behandlung
So wird die teiltägige Behandlung eines Patienten in einer stationären Einrichtung bezeichnet. Der Patient ist also nur während der definitiven Behandlungszeit in der Einrichtung. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Behandlungsmethode kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht.