Krankenversicherungslexikon T

Ein Bestandteil von den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die so genannten Tarifbedingungen. Sie beinhalten Bestimmungen, welche über die Mindestnormen, welche vom Verband festgelegt sind, hinaus geht und sind unternehmensspezifisch.




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Erklärungen T

Tarifbedingungen
Neben den Musterbedingungen (MB/KK und MB/KT) sind die Tarifbedingungen ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Tarifbedingungen sind die, über die vom Verband vorgegebenen Mindestnormen hinausgehenden, unternehmensspezifischen Bestimmungen.

Tarifwechsel
Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neu hinzukommenden Teil das aktuelle Eintrittsalter und es findet eine erneute Gesundheitsprüfung statt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung möglich.