Krankenversicherungslexikon S

Die Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung, deren Grundlagen aus dem Sozialgesetzbuch stammen. Selbstständige unterliegen in der Regel allerdings nicht der versicherungspflicht. Sie können sich privat Versichern unabhängig vom Einkommen.




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Erklärungen S

Sachleistungen
In der Regel erhält ein gesetzlich Krankenversicherter für seine gezahlten Beiträge Sachleistungen in Form von ärztlicher Behandlung gewährt und der Arzt rechnet eine erbrachte Leistung direkt mit dem Versicherer ab.

Selbstbeteiligung
Der Versicherte muss einen Teil der entstandenen Kosten selbst tragen. Liegen die Kosten unter einem vereinbarten Betrag, muss er die gesamten Kosten tragen.

Selbstständige
In der Regel sind Selbstständige nicht Krankenversicherungspflichtig. Ausnahmen sind dabei selbstständige Landwirte, Künstler und Publizisten.

Solidaritätsprinzip
Auch Umlageverfahren. Dies ist das Prinzip der gesetzlichen Krankenkasse. Doe von den Versicherten eingezahlten Beiträge werden dabei in „einem Topf“ zusammengeführt um jedem Versicherten nach Bedarf daraus Leistungen zu bezahlen.

Sonderausgaben
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung absetzbar.

Sozialgesetzbuch (SGB)
Das SGB gliedert sich wie folgt: SGB I - Allgemeiner Teil, SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung SGB V Gesetzliche Krankenversicherung, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, SGB X - Verwaltungsverfahren, SGB XI - Gesetzliche Pflegeversicherung

Sozialversicherung
Sozialversicherung beinhaltet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Pflegeversicherung (PPV) und die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV).

Sterbegeld
Dadurch, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr gewährt wird, haben Versicherer das private Sterbegeld als zusätzliches Angebot in ihre Produktpalette aufgenommen.

Studenten
Grundsätzlich sind Studenten bis Ende des 14. Semesters versicherungspflichtig, jedoch maximal bis zum dreißigsten Lebensjahr.