Krankenversicherungslexikon R

Wenn ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Krankenhaus muss, so werden die nötigen Leistungen für diesen Krankenhausaufenthalt Regelleistungen genannt. Dies beinhaltet beispielsweise, dass der Patient in einem Mehrbettzimmer untergebracht wird und die Behandlung von diensthabenden Artz durchgeführt wird.




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Erklärungen R

Regelleistungen
Als Regelleistung bezeichnet man die Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherers für stationäre Krankenaufenthalte.

Rehabilitation
In der Regel übernehmen die Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften die Kosten für Rebabilitationsmaßnahmen.

Rentner
Rentner, die vor der Eintritt in die Rente gesetzlich versichert waren, sind mit Eintritt automatisch in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. War der Rentner vorher privat versichert, so bleibt er es auch im Rentenalter.

Risikoprüfung
Jeder Versicherer prüft vor Zustimmung eines Antrages das bevorstehende Risiko anhand schematisierter Methoden. Anhand dieser Prüfung kann der Versicherer dann festlegen, unter welchen Bedingungen der Versicherte angenommen wird.

Risikozuschlag
Sollten bei der Risikoprüfung zum Beispiel Vorerkrankungen festgestellt werden, die der Versicherer als zu riskant einstuft, so hat der Versicherer die Möglichkeit dem Versicherten die Versicherung mit einem erhöhten Beitragssatz zu gewähren.

Rooming in
So bezeichnet man die Möglichkeit der Eltern, bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes, während der gesamten Dauer des Aufenthaltes auch über Nacht beim Kind zu sein.

Rückdatierung
Es gibt einige Fälle, in denen der Versicherte den Versicherungsbeginn vor zu datieren. Dies gilt unter Anderem beim Versicherungswechsel von der gesetzlichen zu privaten Krankenversicherung, bei der Versicherung von neugeborenen oder adoptierten Kindern oder der Versicherung des Ehepartners nach der Heirat.

Rücklagen
Bestandteile des Eigenkapitals, die aus Gewinnen der Vorjahre gebildet wurden, bezeichnet man als Rücklagen.

Rückstellungen
Rückstellungen sind Gelder der Versicherten, die vom Versicherungsunternehmen bereitgehalten werden, um jetzige bzw. zukünftige Leistungen finanzieren. Rückstellungen werden aus Fremdkapital gebildet.

Rücktransport
In der Regel kommen die gesetzlichen und privaten Versicherer ( bei Vollversicherung) für einen Rücktransport im Krankheitsfall im Ausland auf.

Rücktritt
Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer, hat der Versicherte ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.